Kosten


Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 200,00 Euro inkl. Mwst.

Wir versuchen in der Beratung mit Ihnen zusammen bereits abzuklären, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und ob eine weitere anwaltliche Tätigkeit erfolgversprechend ist.

Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht, oder wir weiter für Sie tätig werden sollen. Unsere weitere Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich ist dann der Gegenstandswert.

In Ausnahmefällen kann auch ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies geschieht allerdings schriftlich.

Der Stundensatz unserer Kanzlei beläuft sich in der Regel auf 200,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Dies kann bei besonders schwierigen Rechtsfragen abweichen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese für die Kosten aufkommen. Dies muss jedoch im Einzelnen mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden.

Wir sprechen die Kosten offen an, da wir der Meinung sind, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit voraussetzt, dass auch über die Kosten Klarheit herrscht.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. Juli 2013 um 05:54 Uhr